Nutzungsänderungen im Außenbereich erleichtern

FRIEDHOFF: CHANCEN FÜR LEER STEHENDE LANDWIRTSCHAFTLICHE GEBÄUDE

Löningen: - Die bisher geltende Bedingung, dass nur bei nicht länger als sieben Jahre zurückliegender landwirtschaftlicher Aufgabe ohne Probleme die landwirtschaftlichen Gebäude einer anderen Nutzung zugeführt werden können, soll wegfallen. Das begrüßt auch FDP-Bundestagskandidat Peter Friedhoff (Löningen). Der Strukturwandel in der Landwirtschaft habe dazu geführt, dass bis zu 30 Prozent der landwirtschaftlichen Gebäude leer stehen. Bei fehlenden Einnahmen der Eigentümer drohe aber ein langsamer Verfall dieser Gebäude. Das Baurecht schränke jedoch im Außenbereich außerhalb der zusammenhängend bebauten Ortsteile Nutzungsänderungen erheblich ein.

Die Fraktionen von FDP und CDU hätten jetzt im Niedersächsischen Landtag einen Gesetzentwurf zur Durchführung des Baugesetzbuchs eingebracht. Das Baugesetzbuch des Bundes hat bisher grundsätzlich vorgesehen, dass im Außenbereich Nutzungsänderungen von ehemals land- und forstwirtschaftlichen Gebäuden eine nicht länger als sieben Jahre zurückliegende Aufgabe der vorherigen Nutzung voraussetzen. Der Bund hat Ende letzten Jahres an der Stelle von befristeten Ausnahmeregelungen den Ländern die Möglichkeit gegeben, die Sieben-Jahres-Frist dauerhaft nicht anzuwenden. Mit dem jetzt eingebrachten Gesetzentwurf will Niedersachsen diese Möglichkeit nutzen.

Peter Friedhoff dazu: „Ich begrüße die Initiative der Fraktionen. Damit haben wir bessere Chancen, auch lange Zeit leer stehende landwirtschaftliche Gebäude einer sinnvollen Nutzung zuzuführen“. Dieses helfe nicht nur den Eigentümern, sondern diene auch der Entwicklung des ländlichen Raumes.