FRIEDHOFF: CHANCEN FÜR LEER STEHENDE LANDWIRTSCHAFTLICHE GEBÄUDE
Die Fraktionen von FDP und CDU hätten jetzt im
Niedersächsischen Landtag einen Gesetzentwurf zur Durchführung des
Baugesetzbuchs eingebracht. Das Baugesetzbuch des Bundes hat bisher
grundsätzlich vorgesehen, dass im Außenbereich Nutzungsänderungen von ehemals
land- und forstwirtschaftlichen Gebäuden eine nicht länger als sieben Jahre
zurückliegende Aufgabe der vorherigen Nutzung voraussetzen. Der Bund hat Ende
letzten Jahres an der Stelle von befristeten Ausnahmeregelungen den Ländern die
Möglichkeit gegeben, die Sieben-Jahres-Frist dauerhaft nicht anzuwenden. Mit
dem jetzt eingebrachten Gesetzentwurf will Niedersachsen diese Möglichkeit
nutzen.
Peter Friedhoff dazu: „Ich begrüße die
Initiative der Fraktionen. Damit haben wir bessere Chancen, auch lange Zeit
leer stehende landwirtschaftliche Gebäude einer sinnvollen Nutzung zuzuführen“.
Dieses helfe nicht nur den Eigentümern, sondern diene auch der Entwicklung des
ländlichen Raumes.

